Ganzheitliche Dermatologie
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Wahlarzt

Als Wahlarzt habe ich das Privileg Sie als Privatpatient immer persönlich, unbürokratisch (es ist keine Überweisung notwendig) und anders als während des Spitalbetriebes mit uneingeschränkter Aufmerksamkeit betreuen zu können. Es gibt keine bis geringe Wartezeiten, kurzfristige Terminvergabe ist meist möglich.

Wahlärzte sind Ärzte ohne Kassenvertrag

Die erbrachten Leistungen verrechnet der Wahlarzt direkt (nicht per E-Card) nach der Behandlung mit dem Patienten. Dieser reicht die Honorarnote gemeinsam mit der Bezahlungsbestätigung bei seinem Sozialversicherungsträger ein und erhält im Regelfall 80 Prozent des Tarifs zurückerstattet, den ein Arzt mit Kassenverträgen für dieselbe Leistung erhält.

Abrechnung

Die Abrechnung der Krankenkasse erfolgt am Ende des Quartals, die Rückerstattung erfolgt daher etwa innerhalb von 2 – 12 Wochen. Im Falle einer Zusatzversicherung/Privatversicherung erhalten Sie meist das komplette Privathonorar rückerstattet. Sollten Sie jedoch bereits im selben Quartal einen Wahlarzt oder einen Kassenarzt desselben Faches aufgesucht haben, werden Ihnen leider keine Kosten refundiert.

Rezepte

Vom Wahlarzt ausgestellte Rezepte sind den Kassenrezepten gleichgestellt. Sie können daher direkt in der Apotheke eingelöst werden. Ebenso können Überweisungen zu Untersuchungen oder Ärzten anderer Fachgruppen sowie Verordnungen ausgestellt werden.